93 % der Befragten sind mit ihrer Hörgeräteversorgung zufrieden oder sehr zufrieden. Das zeigt eine Befragung der IKK Südwest, die die regionale Krankenkasse unter rund 600 Versicherten durchgeführt hat, die auf eine Hörhilfe angewiesen sind. Ein sehr gutes Zeugnis bescheinigten die Befragten auch ihrem vor-Ort-Akustiker: 97 % der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie mit der Beratung ebenfalls zufrieden oder sehr zufrieden sind. „Unsere Versicherten legen großen Wert auf die fachliche Beratungskompetenz eines der zukunftsfähigsten Gesundheitshandwerke. Eine nahezu außergewöhnlich hohe Weiterempfehlungsrate, die die Befragten ihrem Hörakustiker im Ergebnis ausstellen, untermauert die enge und persönliche Bindung zum Hörakustiker vor Ort, die uns als Innungskrankenkasse ebenfalls sehr am Herzen liegt“, sagt Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest.
„Wir sind stolz darauf, dass die Befragten der IKK Südwest die Beratungsleistung von uns Hörakustikern als herausragend bewerten. Dadurch wird ein weiteres Mal deutlich, wie wichtig die Arbeit mit und am Menschen für unser Handwerk ist. Diese lässt sich durch digitale Tools nicht ersetzen“, sagt Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).
Nachfrage nach Hörsystemen immer größer
Weltweit sind nach Schätzungen der WHO rund 400 Millionen Menschen von einer beeinträchtigenden Schwerhörigkeit betroffen, rund 30 Millionen Menschen sind nahezu oder vollkommen taub. Allein in Deutschland sind mehr als 9 % der Menschen von einer Hörminderung betroffen – mit steigender Tendenz.
Auch die IKK Südwest kann diesen Trend bestätigen. Allein im ersten Quartal 2024 ist die Anzahl der Verordnungen für Hörhilfen um rund 6 % gestiegen.
Nicht zu hören bedeutet häufig auch, nicht richtig am Leben teilhaben zu können“, erklärt Schilling. „Hörsysteme geben vielen Menschen ein Stück Lebensqualität zurück und die Nachfrage nach ihnen wird in den kommenden Jahren immer weiter steigen. Wir, die IKK Südwest, unterstützen bei einer optimalen Versorgung mit Hörhilfen nach Kräften.“
Versorgung mit Hörhilfen von Krankenkassen getragen
Jeder Versicherter mit einer leistungsbegründenden Diagnose hat Anspruch auf Hörhilfen. Dazu gehören Innenohrschwerhörigkeit (Schallempfindungsstörungen / Luftleitung, Versicherte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, Hörbehinderte mit Schallleitungsschwerhörigkeit) und Patienten mit Schädigungen des Mittelohrs oder des Außenohrs. Bei einer Erstversorgung und einer Wiederversorgung vor dem Ende der Laufzeit ist eine Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt erforderlich.
Die IKK Südwest
Aktuell betreut die IKK Südwest mehr als 635.000 Versicherte und über 90.000 Betriebe in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Versicherte und Interessenten können auf eine persönliche Betreuung in unseren 21 Kundencentern in der Region vertrauen. Darüber hinaus ist die IKK Südwest an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr über die IKK Service-Hotline 0681/ 3876 1000 oder www.ikk-suedwest.de zu erreichen.