Kosten

Hörsysteme sind nicht nur raffinierte technische Meisterwerke, sondern werden auch von Meistern angepasst, den Hörakustiker-Meistern. In Deutschland dürfen nur voll ausgebildete Hörakustiker die komplette Hörsystemversorgung vornehmen. Das Gesundheitshandwerk Hörakustik zählt zudem zu den gefahrengeneigten Gewerken, denn Hörakustiker arbeiten direkt am und im Ohr. Die sehr gute Ausbildung der Hörakustiker ist Verbraucherschutz und garantiert die bestmögliche Versorgung.

Die Hörsystemversorgung ist für gesetzlich Versicherte mit der Indikation "schwerhörig" eine aufzahlungsfreie Sachleistung der Krankenkasse. Sie schließt darüber Verträge mit den Leistungserbringern, den Hörakustikern ab. Jedem Kunden bieten sie mindestens ein aufzahlungsfreies Hörsystem an. Dabei fällt lediglich der gesetzliche Eigenanteil von maximal 10 Euro pro Hörsystem an.

Aufzahlungsfreie Hörsystem stellen das bestmögliche Hören her. Mehrzahlungen fallen an bei zusätzlichen Wünschen an Komfort, Ästhetik und Funktionalität. Jedes System sieht Digitaltechnik, mindestens vier Kanäle und drei Hörprogramme vor. Selbstverständlich werden Rückkopplungen und Störschall unterdrückt.

High Tech und Arbeitsleistung sind teuer, stehen aber jedem mittel- und hochgradig Schwerhörigen praktisch ohne Aufpreis zur Verfügung. Die gesetzlichen Krankenkassen haben über ihren Spitzenverband eine Obergrenze für die Versorgungsverträge bestimmt, die die Hörakustiker mit den Krankenkassen abschließen, um Hörsysteme an deren Versicherte abgeben zu können. Der Versorgungszeitraum beträgt sechs Jahre.


Was ist der Festbetrag

Seit 1. November 2013 gilt ein neuer, höherer Festbetrag, da dieser aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009 angehoben werden musste: Für das erste Ohr stehen nun maximal 733,59 Euro (zzgl. 7 Prozent MwSt.) zur Verfügung, für das zweite maximal 586,87 Euro (zzgl. 7 Prozent MwSt.). In der Regel müssen beide Ohren versorgt werden, so dass in Summe maximal 1.320,46 Euro (zzgl. 7 Prozent MwSt.) von der Kasse getragen werden.

Zu diesem Festpreis der Krankenkassen leisten Hörakustiker eine Rundum-Hörsystemversorgung. Der Versicherte muss lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von maximal 10 Euro pro Hörsystem zahlen. Außerdem erhalten Patienten eine mehrjährige, kostenlose Nachsorge. In diesem Rahmen nehmen Hörakustiker Feinanpassungen und kleinere Reparaturen vor, reinigen und geben Ratschläge zur Handhabung, beraten und wechseln die Batterien der Hörsysteme.

Jeder Akustiker bietet seinen Kunden eine aufzahlungsfreie Versorgung an. Lediglich für vom Kunden gewünschte Extras wie zum Beispiel Komfortfunktionen, Fernbedienung, besonders kleine Hörsysteme oder Bluetooth muss ein privater Eigenanteil geleistet werden.