Kino- und Theaterbesuche, Museumsführungen oder –vorträge bereichern die Freizeit. Was aber für Menschen mit einwandfreiem Hörvermögen normal und erquickend ist, ist für Menschen mit Hörschädigung häufig eine echte Herausforderung. Denn wer Sprache nicht richtig versteht, fühlt sich schnell ausgegrenzt, verliert den Spaß und bleibt eventuell sogar lieber zu Hause. Das muss nicht sein: Damit der Alltag für alle Menschen gleich gut zu bewältigen ist, müssen laut Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefreie Zugänge geschaffen werden. Dazu gehören auch induktive Höranlagen wie Hörschleifenanlagen, die Hörgeschädigten das Hören in großen und/oder gefüllten Räumen erleichtern.
Stimmengewirr und große Räume wirken sich auf die Akustik aus und beeinträchtigen das Hörverständnis. Viele Einrichtungen wie Museen, Theater, Kinos oder Kirchen wissen darum und statten ihre Örtlichkeit mit einer sogenannten induktiven Höranlagen aus. Mit einer induktiven Höranlage ausgestattete Räumlichkeiten werden meist im Eingangsbereich über ein Hinweisschild in Form eines blauen oder gelben Quadrates mit einem stilisierten Ohr und dem Buchstaben „T“ ausgewiesen. Sind nur abgegrenzte Bereiche mit einer Ringschleife versehen - dies sind etwa bestimmte Platzgruppen in Kinos oder in einer Kirche – sind diese entsprechend gekennzeichnet. Anstelle einer festen Installation finden bei Führungen auch mobile Anlagen mit gleichem Wirkprinzip Verwendung. Der Hörsystemträger muss dazu seine Induktionsspule per „T“-Schalter am Hörsystem oder einem separaten Telefonspulen-Programm einschalten. „Wer nicht sicher ist, ob seine Hörhilfe entsprechend ausgestattet ist oder Interesse an einem geeigneten Hörsystem hat, findet bei seinem Hörakustiker professionellen Rat“, sagt Marianne Frickel, Hörakustiker-Meisterin und Präsidentin der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).
Wer ein Hörsystem trägt, sollte im Alltag auf blaue oder gelbe rechteckige Hinweisschilder mit einem Ohr und dem Buchstaben „T“ achten – sie weisen auf Induktionsanlagen hin. Beim Kino- oder Theaterbesuch macht es Sinn, sich zwecks einer Platzreservierung zu erkundigen, ob es spezielle Sitzplätze für Hörgeschädigte gibt. Denn aus Kostengründen oder aufgrund geringer Nutzung sind häufig nur bestimmte Bereiche mit einer Induktionsschleife ausgestattet. Auch viele Restaurants sind mit Induktionsschleifen ausgestattet: Wer einen Restaurantbesuch plant, hält nach einem Tisch Ausschau, der ebenfalls mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet ist. Dieser steht meist in einem hellen, ruhigen Bereich, der gegenseitigen Blickkontakt ermöglicht und nicht durch laute Musik in unmittelbarer Nähe oder großes Stimmengewirr beeinträchtig wird. Shoppingtouren machen jetzt ebenfalls noch mehr Spaß, denn immer mehr Geschäfte statten ihre Kassen mit Induktionsschleifen aus, damit das Verstehen beim Bezahlen angenehmer wird. Die entsprechenden Kassen sind meist ausgezeichnet.
Auf seinen Internetseiten stellt das Schwerhörigen-Netz (schwerhoerigen-netz.de) nach Städten sortierte Listen zur Verfügung, die alle derzeit bekannten Induktionsanlagen im öffentlichen Raum verzeichnen.